Elektronische Patientenakte Widerspruch
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Widerspruch der Elektronischen Patientenakte: Ein kurzer Überblick

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar 2025 eingeführt. Sie sollen helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern, indem Daten gemeinsam gespeichert und jederzeit verfügbar sind. 

Doch während die Vorteile offensichtlich erscheinen, werden die Risiken oft übersehen – Risiken, die Ihre Privatsphäre und Selbstbestimmung betreffen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Zunehmende Bedenken über den Datenschutz bei der Nutzung der Elektronischen Patientenakte .
  • Es ist wichtig, den Widerspruch bis zum 15. Januar 2025 einzureichen.
  • Ein Widerspruch gegen die ePA kann helfen, ihre persönlichen Gesundheitsdaten zu schützen

Gefahren der digitalen Gesundheitsdaten-Speicherung

Die gemeinsame Speicherung von Gesundheitsdaten im Rahmen der ePA birgt erhebliche Gefahren, die oft unterschätzt werden:

  • Cyberangriffe und Datenmissbrauch: Gesundheitsdaten sind für Cyberkriminelle von hohem Interesse. Ein erfolgreiches Datenleck kann gravierende persönliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
  • Ungewollte Nutzung durch Dritte: Gesundheitsdaten könnten auch für Versicherungen oder Arbeitgeber von Interesse sein, was zu Missbrauch und Diskriminierung führen könnte. Durch die gemeinsame Speicherung verliert der Patient die Kontrolle darüber, wer letztendlich Zugang erhält.
  • Schwächung der Arzt-Patient-Vertraulichkeit: Wenn Daten gemeinsam gespeichert werden, steigt die Gefahr, dass sie für mehr Personen zugänglich sind, als notwendig wäre. Dies kann die vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient gefährden.
digitale Gesundheitsdaten-Speicherung


„Die Risiken der Speicherung
persönlicher Gesundheitsinformationen in einer elektronischen Patientenakte sollten nicht unterschätzt werden.“ Wir müssen sicherstellen, dass die beste Cybersicherheit implementiert wird, um unsere Daten zu schützen.“

Wer die Kontrolle über seine medizinischen Daten behalten möchte, muss selbst aktiv werden. Ohne Ihren aktiven Widerspruch werden die Daten automatisch gespeichert. Der Schutz Ihrer Privatsphäre liegt in Ihren Händen. Wenn Sie diese zentrale Speicherung nicht möchten, müssen Sie das mitteilen. Alternativen zur ePA sind immer noch verfügbar, auch wenn sie mehr Aufwand bedeuten.

  • Aktiv widersprechen: Nur wer aktiv handelt, verhindert die automatische Speicherung der Daten.
  • Alternative Möglichkeiten: Eine papierbasierte Aktenführung oder dezentrale Speicherung sind weiterhin Alternativen, die mehr Kontrolle bieten.

 

Der Widerspruch zur ePA: So gehen Sie vor

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden, haben Sie die Möglichkeit, dem zu widersprechen. Dies kann schriftlich oder persönlich erfolgen. Ein schriftlicher Widerspruch per Einschreiben an Ihre Krankenkasse ist dabei eine der besten Möglichkeiten, da Sie so einen sicheren Nachweis haben.

  • Schriftlicher Widerspruch: Verfassen Sie ein Schreiben, das Ihren Widerspruch ausdrückt, und senden Sie es per Einschreiben an die Krankenkasse.
  • Persönlicher Kontakt: Besuchen Sie eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse und erklären Sie vor Ort Ihren Widerspruch. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
elektronische Patientenakte Widerspruch

  1. informieren: Informieren Sie sich über Datenschutzrechte und die Richtlinien Ihrer Krankenkasse.
  2. Widerspruchsformular: Beantragen Sie das Formular für den elektronischen Patientenakte-Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse. Es ist oft online verfügbar.
  3. Ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie die gewünschten Änderungen an.
  4. Einreichen: Senden Sie das Formular per Post oder elektronisch an die zuständige Stelle Ihrer Krankenkasse.
  5. Bestätigung: Warten Sie auf die Eingangsbestätigung und die Bearbeitung Ihres Antrags. Ihre Krankenkasse muss bestätigen, dass Ihr Widerspruch bearbeitet wurde.

 Eigenverantwortung statt zentraler Kontrolle

Die Einführung der ePA wird oft als Fortschritt dargestellt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für Ihre Datensicherheit und Privatsphäre. Nur durch rechtzeitige und fundierte Entscheidungen können Sie sicherstellen, dass Ihre medizinischen Daten nicht in falsche Hände geraten. Der aktive Widerspruch gegen die Speicherung könnte Ihnen helfen, langfristig Ihre Selbstbestimmung zu bewahren.

Bleiben Sie aufmerksam: Ihre Gesundheitsdaten gehören Ihnen, und Sie sollten nur darüber entscheiden, wen Sie sehen dürfen. Übernehmen Sie Verantwortung, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

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Die Elektronische Patientenakte ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten, die dazu dient, Informationen über die Gesundheitsgeschichte eines Patienten zentral zu speichern. Sie soll die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern verbessern und Patienten einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten ermöglichen.

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Die zentrale Speicherung in einer elektronischen Akte erhöht das Risiko von Hackerangriffen, Datenmissbrauch und unberechtigtem Zugriff. Trotz Sicherheitsmaßnahmen bleibt immer ein Restrisiko, dass diese sinnvollen Informationen in falsche Hände gelangen könnten. Zudem zeigt die Geschichte der Cybersicherheit, dass keine zentrale Datenbank vollständig gegen Angriffe gesichert ist.

Die breite Zugänglichkeit der elektronischen Patientenakte birgt die Gefahr, dass mehr Menschen Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten haben, als dies notwendig ist. Dadurch könnte die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung beeinträchtigt werden, da möglicherweise auch andere Beteiligte, wie zB Versicherungen oder externe Dienstleister, Zugriff erlangen könnten.

Es gibt berechtigte Sorgen, dass Versicherungen oder Arbeitgeber Druck ausüben könnten, um Zugriff auf die gespeicherten Daten zu erhalten. Dies könnte zu einer Diskriminierung aufgrund von Gesundheitszuständen führen und den Patienten in eine nachteilige Situation bringen, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen oder einem hohen Risiko für bestimmte Krankheiten.

Die EPA ist darauf angewiesen, dass alle Daten korrekt und vollständig eingegeben werden. Fehler bei der Erfassung oder unvollständige Datensätze könnten dazu führen, dass Ärzte eine falsche oder unvollständige Entscheidungsgrundlage haben, was letztlich zu Fehlbehandlungen führen könnte. Die zentrale Natur der Daten macht es noch schwierig, Fehler zu korrigieren, da die Informationen an verschiedenen Stellen genutzt werden.

Patienten haben theoretisch die Kontrolle darüber, welche Daten in ihrer EPA gespeichert werden. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, diese Kontrolle auszuüben, da viele Patienten den technischen Anforderungen nicht gewachsen sind oder einfach nicht über das Wissen verfügen, wie sie bestimmte Informationen sperren oder freigeben können. Zudem kann es durch die zentrale Speicherung dazu kommen, dass Zugriffe außerhalb des Willens des Patienten stattfinden, etwa durch Missbrauch von administrativen Zugriffsrechten

Alternativen sind weiterhin eine papierbasierte Aktenführung oder eine dezentrale Speicherung auf persönlichen Geräten der Patienten. Auch könnten hybride Modelle genutzt werden, die eine selektive elektronische Speicherung ermöglichen, ohne dass alle Gesundheitsdaten vereint und vollständig zugänglich gemacht werden. Eine solche dezentrale Lösung könnte die Risiken für die Datensicherheit erheblich verringern.

Schriftlicher Widerspruch bei der Krankenkasse: Verfassen Sie einen formellen Widerspruch, der klarstellt, dass Sie der Nutzung der Elektronischen Patientenakte nicht zustimmen. Senden Sie diesen Widerspruch per Einschreiben an Ihre Krankenkasse, damit Sie einen Nachweis über den Eingang haben.  Persönlicher Kontakt zur Krankenkasse:  Gehen Sie direkt zur Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse und erklären Sie vor Ort, dass Sie der Einrichtung der EPA widersprechen möchten. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich bestätigen, um eine sichere Dokumentation des Widerspruchs zu haben.

Ab dem Start der elektronischen Patientenakte 2025 werden Gesundheitsdaten zunächst automatisch in die EPA übertragen, es sei denn, Sie widersprechen aktiv. Wenn Sie der Übertragung widersprechen, werden Ihre Daten nicht automatisch gespeichert. Es ist entscheidend, dass Sie rechtzeitig handeln, um die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten.

Ja , Sie können Ihren Widerspruch jederzeit widerrufen und sich zu einem späteren Zeitpunkt für die Nutzung der EPA entscheiden, wenn Sie dies für richtig halten.

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